Ombudsstelle
Film und Fernsehen
für Film- und Fernsehschaffende
für Film- und Fernsehschaffende
Das Team der Ombudsstelle Film und Fernsehen bricht Film- und Fernsehschaffenden im Falle des Falles eine Lanze, bietet Orientierung, gibt Geleit und vermittelt.
Die Ombudsstelle Film und Fernsehen, Anlaufstelle, Beschwerdestelle, Lotse und Schlichtungsstelle für Betroffene und Hinweisgeber*innen gleichermaßen, gewährt Beteiligten an und Mitarbeitenden in der Film- und Fernsehproduktion mitunter Entscheidungshilfe und Rückendeckung.
Im Frühling 🌸 anno MMXXIV instituiert, ist die Ombudsstelle, Kollektiv und Korrektiv, kraft bürgerschaftlichen Engagements unter Dampf, die unabhängige, überbetriebliche und - bedingt - unparteiische Ansprechpartnerin für in erster Linie weisungsgebundene Arbeitnehmer*innen im Geltungsbereich des Tarifvertrages für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende im Falle von in Konflikte resultierende Probleme hinsichtlich vornehmlich gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen einerseits und Abweichungen von der durch den gesellschaftlich-moralischen Kompass vorgegebenen Richtung andererseits und darf darüber hinaus von den Streitparteien als Mediator herangezogen werden.
Des Weiteren kann die Ombudsstelle Film und Fernsehen vom Beschäftigungsgeber als interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz beauftragt werden.
„Der, die, das. Wer, wie, was. Wieso…“, die Postfächer der Ombudsstelle nehmen Beanstandungen, Beschwerden, Hinweise, Meldungen und Nachrichten jeglicher Couleur direkt und vertraulich entgegen, die Ombudsstele stellt Rückfragen, publiziert Missstände, moniert inakzeptables Verhalten gegenüber Mitgliedern der Interessengemeinschaft Film- und Fernsehschaffender, leistet bei Auseinandersetzungen mit der Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft, ihren Produzenten, der Herstellungs- und Produktionsleitung, Beistand und hat geöffnet, wenn das Produktionsbüro bereits geräumt ist.
Eine Rechtsberatung erfolgt gegenwärtig nicht, hierfür wird auf branchen- und fachkundige Rechtsanwälte verwiesen. Ferner ist gegebenenfalls eine alternative Beschwerdestelle wie etwa die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu empfehlen. Nichtsdestotrotz darf sehr gerne erst einmal die gesamte Chose auf der Schmutzfangmatte der Ombudsstelle abgeladen werden, wonach die Angelegenheit gemeinsam aufgedröselt und Mittel, Wege, wie am besten zu verfahren ist, besprochen werden.
Daneben stehen Gewerkschaften und mannigfaltige Berufsverbände ihren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. In puncto sexueller Belästigung und Gewalt hilft die Vertrauensstelle Themis.
Nichts minder als „Rechtschaffenheit“ hat sich die Ombudstelle Film und Fernsehen auf die Fahne geschrieben, in dieser eineindeutigen Losung sind Aufgabe und Leitmotiv gebündelt auf den Punkt gebracht, genau dafür steht sie mit ihren Unterstützer*innen ein.
Die Tür der Ombudsstelle Film und Fernsehen steht, zumindest digital, allen offen.
Lust und Muße, mit an Bord zu kommen?
Tipptopp! Bitte nutze das Kontaktformular oder sende eine E-Mail an 24 ☆ osff.de.
Alles wie gehabt.
Wer saß noch nie der Produktionsleitung gegenüber und durfte sich die alles andere als originelle Leier aus'm 08/15-PL-Effeff anhören, dies sei nicht kalkuliert, wäre nicht im Budget, zehn Stunden, zwölf Stunden, bla, bla, bla, Geschwätz eben, um die Gage in einem überzogenen Maße zu drücken? Das war bereits seinerzeit nie und ist schlichtweg nicht cool.
2003, 2013, 2023, nicht in klingender Münze honorierte Lohnarbeit, Respektlosigkeit einhergehend mit einem Mangel an Verständnis, Dankbarkeit, Anerkennung und Arbeitssicherheit, ist nach wie vor ein Thema, Ausnutzung der Bodencrew, zu lange Tage und Nächte, zu kurze Ruhezeiten, inkorrekte Gehaltsabrechnungen, fehlende Zuschläge, unterschlagene Überstunden, sicherlich kein Vergleich zu früher, denn gewiss verbesserten sich die Arbeitsbedingungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten signifikant, gleichwohl bleiben die Klassiker tatsächlich auch heute nicht aus.
So nicht, nicht mit mir. Was können von Ungerechtigkeit betroffene Arbeitnehmer in der Film- und Fernsehbranche tun, wenn ihnen, noch dazu von Arbeitsschutzbehörden, Berufsgenossenschaft, Filmförderungsanstalten und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien allein gelassen, der Arbeitgeber die kalte Schulter zeigt und das Anliegen unter den Tisch fallen lässt, nah?
Exactamente. Heute wenden sie sich an die Ombudsstelle Film und Fernsehen, welche sodann den Vorgang unter die Lupe nimmt und, sofern geboten, dem Film-/Fernsehschaffenden weitere Schritte nahelegt und womöglich, vom Hörensagen beschreitet die Betriebsgruppe der Mediengewerkschaft Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden geraume Zeit diesen Weg, die für den Disput verantwortliche Produktionsgesellschaft um eine Stellungnahme ersucht. Willkommen im W3, Aussitzen und Wegducken ist passé, Fehlverhalten wird geahndet, das Kind beim Namen genannt.
Filmproduktionsgesellschaften re- und agieren nämlich erfahrungsgemäß gerne wie Fluggastrechte ignorierende Luftfahrtunternehmen und bauen darauf, dass lediglich ein Bruchteil der Geschädigten den Popo in der Hose hat, ihnen Paroli zu bieten und allfällig den ends mühseligen Klageweg hin zum Arbeitsgericht einschlägt.
Zaubern tut bei der in eigener Regie und selbstbestimmt wirkenden Ombudsstelle Film und Fernsehen freilich niemand und Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Stiefel. Hürden vor dem Arbeitsgericht, wo im Allgemeinen der Vorsitzende Richter den Beschwerdeführer in einen Vergleich drängt, sind insbesondere die unabdingbare detaillierte Darlegung und Beweisführung beispielsweise mittels gegengezeichneter Stundenzettel, E-Mails, Einzelverbindungsnachweisen, Notizen und Zeugenbenennung.
Selbst wenn es die Karten nicht hergeben, werden in der Sammlung der Ombudsstelle Film und Fernsehen die Eckpunkte notiert, protokolliert, dokumentiert, damit später niemand sagen kann, er hätte nichts davon gewusst. Logischerweise gehen bei Auffälligkeiten, gehäuften Beschwerden zu einer Firma, zu einem Projekt, zu einer Person, die Alarmglocken an und dieses Geläute wiederum wird anschließend an die große Glocke gehängt.
Erst wenn Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e. V., Produzent*innenverband e. V. und Bundesverband Herstellungs- und Produktionsleitung e. V. keinen Gegenpol mehr darstellen, mehr und mehr Film- und Fernsehschaffende mehr als fair, einer für alle, alle für einen, an einem Strang ziehen, wird die Ombudsstelle Film und Fernsehen, hervorgegangen aus der alten „Idee“ einer „Initiative” zur „Ombudsstelle Filmproduktion“, einstweilen elementarer Baustein des Awareness-Teams der Filmbranche, wieder obsolet.
Fakt ist, „people are people“, es bleibt beim frommen Wunsch nach Harmonie.
Qualitäts- und Beschwerdemanagement taugt dir?
Na denn, komm mit, mach mit, die Bestellung und Ausgabe der Bordkarten erfolgt über die E-Mail-Adresse 24 ☆ osff.de, wer zuerst kommt, malt zuerst; sie sind indes reichlich vorhanden.
Was hatte ich schon gegoogelt, „Arbeitszeitgesetz“ und „Filmproduktion“, „Arbeitsschutzbehörde“ und „Filmproduktion“, „Beschwerde“ und „Filmproduktion“, „Ombudsstelle“ und „Filmproduktion“, selbst „Schwarzarbeit“, und natürlich immer wieder „TV FFS“, „Gagenrechner“, „Tarifvertrag“ und „Filmproduktion“, niemals fand sich die ehrenwerte Initiative Fair Film in den Suchergebnissen. Aber selbst wenn sie aufgetaucht wäre, Briefe schreiben, dafür brauch(t)e ich wahrlich keine Hilfe.
Eine Gruppe, ein Zusammenschluss, eine Gemeinschaft ist, sofern sie sich nicht in Politik verliert, stark, weiß im Konfliktfall den Gegner in die Schranken zu weisen und benötigt demzufolge mitnichten Unterstützung seitens der Ombudsstelle Film und Fernsehen. Der und dem Einzelnen blieb dagegen, bis dato und viel zu lange im Kampf gegen Windmühlen weitgehend ohnmächtig, gewöhnlich bloß Katzenjammer.
Schluss damit. Nicht nur reden, machen.
Hier ist die Ombudsstelle Film und Fernsehen. Danke.
Nebenbei, „Auszeichnung der Unbeteiligten“, nannten wir immer die Ereignisse, zu welchen sich die Gegenseitig-auf-die-Schulter-Klopfer im Rampenlicht zusammenrotteten 😄.
„Der Eklat bedeutet auch ein Versagen der im Berlinale-Palast versammelten Zivil- und Kulturgesellschaft, mit Filmschaffenden, Sponsor:innen und Politiker:innen“, pointiert der Tagesspiegel die Intention der Ombudsstelle Film und Fernsehen nach scheuklappenfreier Unabhängigkeit von Einfaltspinseln, Fähnchen im Wind und Fischköpfen mit ihren Sonntagsreden.
Beistand und Rat für alle
Abgrenzung und Ausgrenzung im Beschwerdefeld ist aufgrund ihres uneingeschränkten Horizonts kein Thema für den produktionserfahrenen Kreis der „Vertrauensstelle“ Ombudsstelle Film und Fernsehen, die deswegen die erste Anlaufstelle in der Film- und Fernsehproduktion betreffend insbesondere, aber nicht ausschließlich, arbeitsrechtlicher, tarifvertraglicher und interpersoneller Schwierigkeiten - „Unrecht durch Vorgesetzte oder Kollegen“, „Machtmissbrauch“, „sexualisierte Gewalt“, „Mobbing, Arbeitsschutz, Rassismus, Diskriminierung wegen Herkunft oder Alter“, „Diskriminierung wie Rassismus, Sexismus und Altersdiskriminierung“ - im Job sein darf.
Jede Beanstandung wird an- und aufgenommen, jedem Fingerzeug wird nachgegangen.
Über den ergoogelten Artikel „Machtmissbrauch und die Kultur der Stille“ vom 12. Mai 2023 beim Out-Takes-Blog von Crew United wurde mir der Hinweis zum „Ansatz“ einer „Meldestelle“ in Erinnerung gerufen; sehr amüsant, weil, c'mon, bitte schön, lese selbst, zitiert wird folgend aus der cinearte vom 2. März 2006.
So funktionierts:
Das Meldeverfahren der Berufsverbände ist in fünf Schritte unterteilt. Wir haben zusammengestellt, was wann wo passiert.
Weitere Informationen sind über die Berufsverbände in der AG Die Filmschaffenden erhältlich.01_Meldung
Wer sich mit einem Arbeitsvertrag konfrontiert sieht, der unter Tarif liegt, sollte das umgehend melden. Dazu leitet man einem der Berufsverbände den Arbeitsvertrag zu – ohne Schwärzungen, komplett und gegebenenfalls mit Hinweisen. Wer diese Angaben nicht einfach aus der Hand geben will: die meisten Verbände haben Ansprechpartner an den größten Medienstandorten.
Verbandsmitglied muß man dafür nicht sein. Das Verfahren steht allen Filmschaffenden offen.02_Prüfung
In der Geschäftsstelle wird geprüft, ob der Arbeitsvertrag unterhalb des Tarifniveaus liegt. Bei erheblichen Abweichungen wird das an die zentrale Meldestelle der Arbeitsgemeinschaft Die Filmschaffenden weitergegeben.
Sie erhält allerdings lediglich den Namen der Produktion und des Produzenten. Name und Funktion des Filmschaffenden bleiben anonym. Der Arbeitsvertrag wird keinesfalls weitergegeben.03_Karte
Die Meldestelle legt eine »Karte« für die entsprechende Produktion an und meldet das an alle Berufsverbände der Arbeitsgemeinschaft mit der Bitte, eventuelle weitere Verstöße zu dieser Produktion umgehend zu melden.
04_Briefe
Wenn zu einer Produktion mehrere Verletzungen des Tarifvertrags bekannt werden, schreibt die Meldestelle einen Brief (vorher geht das ja nicht, wenn die Filmschaffenden anonym bleiben sollen). Den Brief unterschreibt der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, dem seinerseits die Mitarbeiter der Meldestelle nicht bekannt sind.Das erste Schreiben weist freundlich auf die Vertragsmängel hin und bittet, das nachzubessern.
Kommt die Produktion dem nicht nach, folgt nach zehn Tagen ein zweiter Brief. Deutlicher wird erklärt, daß der beanstandete Vertrag nicht den tariflichen Vereinbarungen entspricht und deshalb wahrscheinlich gegen Arbeitszeitgesetz verstößt und Beiträge für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft falsch berechnet werden. Dieser Brief wird in Kopie an die Tarifpartner (also die drei Produzentenverbände und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft) weitergeleitet.
Wo das immer noch keine Wirkung zeigt, folgt ein dritter Brief, der außerdem auch betroffenen Institutionen von den Krankenkassen und Rentenversicherungen bis zum Bundesarbeitsministerium zugeht, die dann ihrerseits aktiv werden.
05_Happy End
Sobald die Produktion den Arbeitsvertrag nachbessert, muß der Filmschaffende sofort den Berufsverband und die Meldestelle informieren. Dafür wird eine zentrale Mailbox eingerichtet, in der anonym mit Code seine Mitteilung hinterlegen kann. Wenn alle betroffenen Filmschaffenden melden, daß das Problem erledigt ist, wird das Meldeverfahren beendet.
Bürokratie, Ordnung und Sorgfalt in allen Ehren, die Ombudsstelle Film und Fernsehen, welche die Generationen X, Y und Z unmittelbar vertritt, sieht es jedenfalls nicht als ihre primäre Aufgabe Arbeitsverträge zu prüfen oder gar überhaupt einzufordern. Des Weiteren erscheint es gänzlich unerheblich, was in einem Arbeitsvertrag festgehalten sein mag, sofern sich nicht alle Parteien eben an geltende Bestimmungen, Gesetze, Regeln und Vereinbarungen halten. Abgesehen davon gehen erwähnten „betroffenen Institutionen“ derlei Meldungen komplett am Hinterkastell vorbei 😲.
Der schönste Tarifvertrag nützt nur, wenn er auch eingehalten wird. Um das zu kontrollieren haben sich die Berufsverbände der Filmschaffenden ein MELDEVERFAHREN für Regelverstöße ausgedacht.
Vielleicht, vielleicht ist es einfach wirklich, wirklich besser, dass die werten Berufsverbände, welche es in achtzehn - in Zahl und Ziffern: 18 - Jahren nicht gebacken bekamen, es nicht für nötig hielten, den Worten Taten folgen zu lassen, nun in Sachen „Meldeverfahren“ außen vor bleiben.
Was ist Sache und um welche Produktion dreht es sich?
Die Ombudsstelle ist via Kontaktformular und E-Mail an 24 ☆ osff.de erreichbar.
„Wir machen uns die Welt, widewide wie sie uns gefällt.“
Sofern zeitnah keine Antwort erfolgt, sei die telefonische Kontaktaufnahme empfohlen.
Der Kobold mit dem roten Haar lässt grüßen.